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Behinderte über Bewilligung besorgt
HilfsmittelBerlin (epd). Berliner Körperbehinderte haben sich besorgt über die neue Bewilligungspraxis bei technischen Hilfsmitteln geäußert. Die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren und Badewannenlifte deutschland- beziehungsweise europaweit auszuschreiben, lasse mögliche Einschränkungen befürchten, hieß es am 13. November bei einer Podiumsveranstaltung des „Spontanzusammenschlusses Mobilität für Behinderte“ in Berlin.
Ausschlaggebend sei der Wirtschaftlichkeitsaspekt, bestätigte Henry Kotek von der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) in Berlin. Der Gesetzgeber habe mehr Wettbewerb gewollt. Für die Betroffenen werde sich aber zunächst nichts ändern. „Es wird nichts gestrichen“, fügte er hinzu. Das Geld dafür erhielten die Krankenkassen ab 2009 aus dem Gesundheitsfonds. Wenn dies nicht reiche, müsse ein Zusatzbeitrag erhoben werden, der allein von den Versicherten zu tragen sei, betonte der AOK-Vertreter. In Konfliktfällen gebe es in Berlin als einzigem der Bundesländer eine Patientenbeauftragte. Außerdem habe die AOK in der Bundeshauptstadt eine Beschwerdestelle.
Von mehreren Rollstuhlfahrern wurde zudem kritisiert, dass sie von ihrer Krankenkasse nur orthopädische Hausschuhe bewilligt bekommen hätten, obwohl orthopädische Straßenschuhe ärztlich verordnet worden seien. Die Krankenkasse beziehungsweise der Medizinische Dienst hätten dies mit den Worten begründet: „Sie können ja nicht laufen, dann brauchen sie auch keine Straßenschuhe.“ Andere Teilnehmer beklagten die fehlenden Notfalldienste von Rollstuhlwerkstätten.
epd-Wochenspiegel
20.November.2008
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